Was passiert mit meiner Versorgung, wenn ich arbeitslos werde?


Ihre Ver­sor­gungs­an­sprü­che aus der Unter­stüt­zungs­kas­se blei­ben Ihnen gemäß Ver­si­che­rungs­zu­sa­ge erhal­ten. Gesetz­lich unver­fall­ba­re Anwart­schaf­ten aus der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung wer­den grund­sätz­lich nicht auf das Arbeits­lo­sen­geld II („Hartz IV“) angerechnet.

Cate­go­ry: Die häu­figs­ten Fra­gen zur Unterstützungskasse

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