Einfacher durch Branchenstandards
- Altersversorgung für Unternehmen und Verbände jeder Größe
- Ganzheitliche Kundenbetreuung durch Branchenwissen und Fachkompetenz
- Individuelle und bedarfsgerechte Vorsorgekonzepte unter Berücksichtigung von tarifvertrags– und berufsspezifischen Besonderheiten
- Kompetente Beratung vom Vertragsabschluss bis zum Leistungsfall vor Ort und aus einer Hand
Aktuelles
bAV Höchstbeitrag 2025 | Rechengrößen
bAV Höchstbeitrag 2025 nach § 3 Nr. 63 EStG Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 03. September 2024 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 vorgelegt. Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat muss anschließend zugestimmt haben. Da die mathematischen Regeln zur Berechnung allerdings feststehen, sind keine …bAV Höchstbeitrag 2024 | Rechengrößen
bAV Höchstbeitrag 2024 nach § 3 Nr. 63 EStG Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 11. September 2023 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 vorgelegt und das Kabinett hat am 11. Oktober 2023 die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 beschlossen. Bevor die Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss der Bundesrat ihr noch zustimmen. Da die mathematischen Regeln zur Berechnung …bAV Höchstbeitrag 2023 | Rechengrößen
bAV Höchstbeitrag 2023 nach § 3 Nr. 63 EStG Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 vorgelegt. Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat muss anschließend zugestimmt haben. Da die mathematischen Regeln zur Berechnung allerdings feststehen, sind keine inhaltlichen Veränderungen zu …bAV Höchstbeitrag 2022 | Rechengrößen
bAV Höchstbeitrag 2022 nach § 3 Nr. 63 EStG Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 vorgelegt. Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat muss anschließend zugestimmt haben. Da die mathematischen Regeln zur Berechnung allerdings feststehen, sind keine inhaltlichen Veränderungen zu …bAV Höchstbeitrag 2021 | Rechengrößen
bAV Höchstbeitrag 2021 — Rechengrößen: 284 € / Monat bzw. im Jahr 3.408 € steuer- und SV-frei, Pauschalversteuerung: 1.752 € 2.148 € (Durchschnittsbildung). Steuerfrei EUR 568 (Monat) bzw. EUR 6.816 (Jahr).Rechengrößen der Sozialversicherung 2020
Hier finden Sie eine Übersicht der Rechengrößen für das Jahr 2020 in der Sozialversicherung.bAV Höchstbeitrag 2020 | Rechengrößen
bAV Höchstbeitrag 2020 — Rechengrößen: 276 € / Monat bzw. im Jahr 3.312 € steuer- und SV-frei, Pauschalversteuerung: 1.752 € 2.148 € (Durchschnittsbildung). Steuerfrei EUR 536 (Monat) bzw. EUR 6.432 (Jahr).Vergleich verschiedener Durchführungswege der Entgeltumwandlung aus Sicht des Arbeitnehmers 2019
Vergleich verschiedener Durchführungswege der Entgeltumwandlung aus Sicht des Arbeitnehmers 2019Vergleich verschiedener Durchführungswege der Entgeltumwandlung aus Sicht des Arbeitgebers 2019
Vergleich verschiedener Durchführungswege der Entgeltumwandlung aus Sicht des Arbeitgebers 2019Rechengrößen der Sozialversicherung 2019
Hier finden Sie eine Übersicht der Rechengrößen für das Jahr 2019 in der Sozialversicherung.