Vorteile der Entgeltumwandlung
- Staatlich gefördert: Ihre Beiträge sind Steuerfrei und und Sie sparen Sozialversicherungsbeiträge
- Flexibel gestaltet: Sie können unter anderem Ihre Beiträge anpassen, den Vertrag bei Wechsel des Arbeitgebers mitnehmen oder privat weiterführen.
- Sicher geregelt: Ihr Vertrag ist Hartz IV geschützt und nicht anrechenbar.
So funktioniert die Betriebsrente
Staatliche Förderung und Unterstützung vom Chef
Erfahren Sie hier, wie verblüffend einfach es ist, mit Hilfe des Arbeitgebers und des Staates eine attraktive Betriebsrente aufzubauen.
So funktioniert der Schutz vor Berufsunfähigkeit mit Hilfe des Arbeitgebers
Staatliche Förderung und Unterstützung vom Chef
Geringere Nettobeiträge durch staatliche Förderung und ggf. Zuschuss durch Ihren Arbeitgeber. „BU-Vorsorge zum halben Preis“
Unser Onlineservice für Sie
Mitarbeiterportal
Sehen Sie hier Ihre Verträge ein und berechnen Sie Ihre Vorteile in der betrieblichen Altersversorgung durch die Förderung Ihres Arbeitgebers und des Staates.
Onlineberatung
Mit unserer computergestützten Beratung vermitteln wir Ihnen über das Internet medial und interaktiv alles Wesentliche, was Sie über die betriebliche Altersversorgung wissen möchten.
Rechentools
Sie möchten z. B. schnell Ihre Rentenlücke berechnen, Ihre Zulagen bei der Riester-Rente ermitteln oder den Nettoaufwand einer betrieblichen Altersversorgung erfahren? Hier stellen wir Ihnen die entsprechenden Rechentools zur Verfügung.
Weitere Top-Themen aus unserem Blog
bAV Höchstbeitrag 2025 | Rechengrößen
bAV Höchstbeitrag 2025 nach § 3 Nr. 63 EStG Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 03. September 2024 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 vorgelegt. Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat muss anschließend zugestimmt haben. Da die mathematischen Regeln zur Berechnung allerdings feststehen, sind keine … Weiterlesen »bAV Höchstbeitrag 2024 | Rechengrößen
bAV Höchstbeitrag 2024 nach § 3 Nr. 63 EStG Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 11. September 2023 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 vorgelegt und das Kabinett hat am 11. Oktober 2023 die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 beschlossen. Bevor die Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss der Bundesrat ihr noch zustimmen. Da die mathematischen Regeln zur Berechnung … Weiterlesen »bAV Höchstbeitrag 2023 | Rechengrößen
bAV Höchstbeitrag 2023 nach § 3 Nr. 63 EStG Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 vorgelegt. Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat muss anschließend zugestimmt haben. Da die mathematischen Regeln zur Berechnung allerdings feststehen, sind keine inhaltlichen Veränderungen zu … Weiterlesen »bAV Höchstbeitrag 2022 | Rechengrößen
bAV Höchstbeitrag 2022 nach § 3 Nr. 63 EStG Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 vorgelegt. Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat muss anschließend zugestimmt haben. Da die mathematischen Regeln zur Berechnung allerdings feststehen, sind keine inhaltlichen Veränderungen zu … Weiterlesen »bAV Höchstbeitrag 2021 | Rechengrößen
bAV Höchstbeitrag 2021 — Rechengrößen: 284 € / Monat bzw. im Jahr 3.408 € steuer- und SV-frei, Pauschalversteuerung: 1.752 € 2.148 € (Durchschnittsbildung). Steuerfrei EUR 568 (Monat) bzw. EUR 6.816 (Jahr). Weiterlesen »Rechengrößen der Sozialversicherung 2020
Hier finden Sie eine Übersicht der Rechengrößen für das Jahr 2020 in der Sozialversicherung. Weiterlesen »bAV Höchstbeitrag 2020 | Rechengrößen
bAV Höchstbeitrag 2020 — Rechengrößen: 276 € / Monat bzw. im Jahr 3.312 € steuer- und SV-frei, Pauschalversteuerung: 1.752 € 2.148 € (Durchschnittsbildung). Steuerfrei EUR 536 (Monat) bzw. EUR 6.432 (Jahr). Weiterlesen »Vergleich verschiedener Durchführungswege der Entgeltumwandlung aus Sicht des Arbeitnehmers 2019
Vergleich verschiedener Durchführungswege der Entgeltumwandlung aus Sicht des Arbeitnehmers 2019 Weiterlesen »Vergleich verschiedener Durchführungswege der Entgeltumwandlung aus Sicht des Arbeitgebers 2019
Vergleich verschiedener Durchführungswege der Entgeltumwandlung aus Sicht des Arbeitgebers 2019 Weiterlesen »Rechengrößen der Sozialversicherung 2019
Hier finden Sie eine Übersicht der Rechengrößen für das Jahr 2019 in der Sozialversicherung. Weiterlesen »