Arbeitnehmer-Service


Vorteile der Entgeltumwandlung

  • Staat­lich geför­dert: Ihre Bei­trä­ge sind Steu­er­frei und und Sie spa­ren Sozialversicherungsbeiträge
  • Fle­xi­bel gestal­tet: Sie kön­nen unter ande­rem Ihre Bei­trä­ge anpas­sen, den Ver­trag bei Wech­sel des Arbeit­ge­bers mit­neh­men oder pri­vat weiterführen.
  • Sicher gere­gelt: Ihr Ver­trag ist Hartz IV geschützt und nicht anrechenbar. 
Vie­le Arbeit­ge­ber betei­li­gen sich zusätz­lich an der Betriebs­rente. Das Prin­zip der Ent­gelt­um­wand­lung ist ein­fach: Nur rund die Hälf­te bezah­len für die vol­le Leistung.

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So funktioniert die Betriebsrente

Staatliche Förderung und Unterstützung vom Chef

Erfah­ren Sie hier, wie ver­blüf­fend ein­fach es ist, mit Hil­fe des Arbeit­ge­bers und des Staa­tes eine attrak­ti­ve Betriebs­ren­te aufzubauen.

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So funktioniert der Schutz vor Berufsunfähigkeit mit Hilfe des Arbeitgebers

Staatliche Förderung und Unterstützung vom Chef

Gerin­ge­re Net­to­bei­trä­ge durch staat­li­che För­de­rung und ggf. Zuschuss durch Ihren Arbeit­ge­ber. „BU-Vor­sor­ge zum hal­ben Preis“ 

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Unser Onlineservice für Sie

Mit­ar­bei­ter­por­tal

Sehen Sie hier Ihre Ver­träge ein und berech­nen Sie Ihre Vor­teile in der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung durch die För­de­rung Ihres Arbeit­ge­bers und des Staates.

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Onlineberatung

Mit unse­rer com­pu­ter­ge­stütz­ten Bera­tung ver­mit­teln wir Ihnen über das Inter­net medi­al und inter­ak­tiv alles Wesent­li­che, was Sie über die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung wis­sen möchten.

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Rechen­tools

Sie möch­ten z. B. schnell Ihre Ren­ten­lü­cke berech­nen, Ihre Zula­gen bei der Ries­ter-Ren­te ermit­teln oder den Net­to­auf­wand einer betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung erfah­ren? Hier stel­len wir Ihnen die ent­spre­chen­den Rechen­tools zur Verfügung.

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Wei­tere Top-Themen aus unserem Blog

  • bAV Höchstbeitrag 2025 | Rechengrößen

    bAV Höchst­bei­trag 2025 nach § 3 Nr. 63 EStG Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les hat am 03. Sep­tem­ber 2024 den Re­fe­ren­ten­ent­wurf zur Sozi­al­­ver­­­si­che­­rungs-Rechen­­­grö­­ßen­­ver­­or­d­­nung 2025 vor­ge­legt. Bevor die Sozi­al­­ver­­­si­che­­rungs-Rechen­­­grö­­ßen­­ver­­or­d­­nung 2025 im Bun­des­ge­setz­blatt ver­kün­det wird, muss sie von der Bun­des­re­gie­rung beschlos­sen wer­den und der Bun­des­rat muss anschlie­ßend zuge­stimmt haben. Da die mathe­ma­ti­schen Regeln zur Berech­nung aller­dings fest­ste­hen, sind kei­ne … Wei­ter­le­sen »
  • bAV Höchstbeitrag 2024 | Rechengrößen

    bAV Höchst­bei­trag 2024 nach § 3 Nr. 63 EStG Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les hat am 11. Sep­tem­ber 2023 den Re­fe­ren­ten­ent­wurf zur Sozi­al­­ver­­­si­che­­rungs-Rechen­­­grö­­ßen­­ver­­or­d­­nung 2024 vor­ge­legt und das Kabi­nett hat am 11. Okto­ber 2023 die Sozi­al­­ver­­­si­che­­rungs-Rechen­­­grö­­ßen­­ver­­or­d­­nung 2024 beschlos­sen. Bevor die Sozi­al­ver­si­che­rungs­re­chen­grö­ßen­ver­ord­nung 2024 im Bun­des­ge­setz­blatt ver­kün­det wird, muss der Bun­des­rat ihr noch zustim­men. Da die mathe­ma­ti­schen Regeln zur Berech­nung … Wei­ter­le­sen »
  • bAV Höchstbeitrag 2023 | Rechengrößen

    bAV Höchst­bei­trag 2023 nach § 3 Nr. 63 EStG Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les hat den Re­fe­ren­ten­ent­wurf zur Sozi­al­­ver­­­si­che­­rungs-Rechen­­­grö­­ßen­­ver­­or­d­­nung 2023 vor­ge­legt. Bevor die Sozi­al­­ver­­­si­che­­rungs-Rechen­­­grö­­ßen­­ver­­or­d­­nung 2023 im Bun­des­ge­setz­blatt ver­kün­det wird, muss sie von der Bun­des­re­gie­rung beschlos­sen wer­den und der Bun­des­rat muss anschlie­ßend zuge­stimmt haben. Da die mathe­ma­ti­schen Regeln zur Berech­nung aller­dings fest­ste­hen, sind kei­ne inhalt­li­chen Ver­än­de­run­gen zu … Wei­ter­le­sen »
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    Hier fin­den Sie eine Über­sicht der Rechen­grö­ßen für das Jahr 2020 in der Sozi­al­ver­si­che­rung. Wei­ter­le­sen »
  • bAV Höchstbeitrag 2020 | Rechengrößen

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  • Vergleich verschiedener Durchführungswege der Entgeltumwandlung aus Sicht des Arbeitnehmers 2019

    Ver­gleich ver­schie­de­ner Durch­füh­rungs­we­ge der Ent­gelt­um­wand­lung aus Sicht des Arbeit­neh­mers 2019 Wei­ter­le­sen »
  • Vergleich verschiedener Durchführungswege der Entgeltumwandlung aus Sicht des Arbeitgebers 2019

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