Was passiert, wenn ich aus der Firma ausscheide?


Bei der Ent­gelt­um­wand­lung haben Sie als Mit­ar­bei­ter von Beginn an einen unwi­der­ruf­li­chen Anspruch auf die zuge­sag­ten Leis­tun­gen. Bei Aus­schei­den blei­ben die bis dahin finan­zier­ten Ver­sor­gungs­an­sprü­che erhal­ten. Bestehen­de Ansprü­che kön­nen durch den neu­en Arbeit­ge­ber fort­ge­führt werden.

Cate­go­ry: Die häu­figs­ten Fra­gen zur Unterstützungskasse

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