Zuwendungen an die Unterstützungskasse erfolgen aus gesetzlichen Gründen laufend gleichbleibend oder steigend. Dennoch können unter bestimmten Umständen die Beiträge reduziert oder eingestellt werden. Eine Beitragssenkung darf jedoch nicht von vornherein beabsichtigt sein.
Dadurch reduzieren sich aber Ihre Leistungen und es können ggf. Zusatzversicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversorgung) entfallen.
Home » Fragen und Antworten (FAQ) » Was passiert, wenn ich mir die Entgeltumwandlung nicht mehr leisten kann?
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