Welche Möglichkeiten bestehen für mich bei langer Krankheit oder Elternzeit?


In Zei­ten, in denen kein Anspruch auf Arbeits­ent­gelt besteht, wird kein Ver­sor­gungs­be­trag erbracht. Die Bei­trags­zah­lung ist für die­sen Zeit­raum ein­ge­stellt und die Ver­sor­gungs­an­wart­schaft redu­ziert sich auf die Leis­tung, die aus dem dann vor­han­de­nen Teil des Kas­sen­ver­mö­gens finan­ziert wer­den kann.

Cate­go­ry: Die häu­figs­ten Fra­gen zur Unterstützungskasse

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