Welche Möglichkeiten bestehen für mich bei langer Krankheit oder Elternzeit?


Sie kön­nen sich den Ver­si­che­rungs­schutz in vol­ler Höhe erhal­ten, indem Sie die Bei­trä­ge aus pri­va­ten Mit­teln wei­ter­zah­len. Sie haben auch die Opti­on, die Bei­trags­zah­lung für die­sen Zeit­raum ein­zu­stel­len (bei Ver­rin­ge­rung der Leis­tun­gen) und den Ver­trag danach unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen wie­der auf­le­ben zu lassen.

Cate­go­ry: Die häu­figs­ten Fra­gen zur Pensionskasse

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