Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, haben Sie aus Versorgungsbezügen Beiträge in die GKV und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Für freiwillig in der GKV Versicherte gilt grundsätzlich dasselbe. Leistungsteile aus Beiträgen, die Sie als Versicherungsnehmer privat zahlen, unterliegen nicht der Beitragspflicht.
FAQ)”>← Fragen und Antworten (FAQ)Home » Fragen und Antworten (FAQ) » Sind die Leistungen aus der Direktversicherung in der Krankenversicherung der Rentner beitragspflichtig?
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