Sie können die Leistungen abrufen, wenn Sie sich nach Vollendung des 60. Lebensjahres altersbedingt oder infolge voller Erwerbsminderung im Sinne der Deutsche Rentenversicherung im Ruhestand befinden. Für Versorgungszusagen ab dem 01.01.2012 gilt die Vollendung des 62. Lebensjahres.
FAQ)”>← Fragen und Antworten (FAQ)Home » Fragen und Antworten (FAQ) » Kann ich eine eventuell verminderte Leistung früher in Anspruch nehmen?
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