Kann ich eine eventuell verminderte Leistung früher in Anspruch nehmen?


Sie kön­nen die Leis­tun­gen abru­fen, wenn Sie sich nach Voll­endung des 60. Lebens­jah­res alters­be­dingt oder infol­ge vol­ler Erwerbs­min­de­rung im Sin­ne der Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung im Ruhe­stand befin­den. Für Ver­sor­gungs­zu­sa­gen ab dem 01.01.2012 gilt die Voll­endung des 62. Lebensjahres.

Cate­go­ry: Die häu­figs­ten Fra­gen zur Pensionskasse

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