Was passiert, wenn ich aus der Firma ausscheide?


Als ver­si­cher­te Per­son haben Sie von Beginn an einen unwi­der­ruf­li­chen Anspruch auf die ver­si­cher­ten Leis­tun­gen. Bei Aus­schei­den blei­ben Ihnen die Ver­sor­gungs­an­sprü­che gemäß der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­zu­sa­ge erhal­ten. Sie haben die Mög­lich­keit, den Ver­trag pri­vat (bei­trags­frei oder ‑pflich­tig) oder über den neu­en Arbeit­ge­ber weiterzuführen.

Cate­go­ry: Die häu­figs­ten Fra­gen zur Pensionskasse

FAQ)”>← Fra­gen und Ant­wor­ten (FAQ)