Als versicherte Person haben Sie von Beginn an einen unwiderruflichen Anspruch auf die versicherten Leistungen. Bei Ausscheiden bleiben Ihnen die Versorgungsansprüche gemäß der vereinbarten Versicherungszusage erhalten. Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag privat (beitragsfrei oder ‑pflichtig) oder über den neuen Arbeitgeber weiterzuführen.
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