Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die sich aus Zuwendungen eines oder mehrerer Trägerunternehmen finanziert. Diese Zuwendungen werden von dem Unternehmen nach seinem Ermessen bis zu bestimmten Obergrenzen erbracht. Sie sind in der Regel Betriebsausgaben und es müssen keine Rückstellungen in der Bilanz gebildet werden.
Die Verwaltungstätigkeiten der betrieblichen Altersversorgung werden auf die Unterstützungskasse ausgelagert. Die Unterstützungskasse gewährt den Arbeitnehmern ihrer Trägerunternehmen Versorgungsleistungen ohne Rechtsanspruch. Nach der Rechtsprechung haftet das Unternehmen für die Erfüllung der Zusagen (Durchgriffshaftung). Zur Absicherung der Versorgungsansprüche kann die Unterstützungskasse Rückdeckungsversicherungen abschließen.
Unterstützungskassen unterliegen nicht der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und sind deshalb in der Anlage ihres Vermögens ungebunden.
FAQs zur Unterstützungskasse
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Unterstützungskasse finden Sie hier.