Wer kann Leistungen im Todesfall erhalten?


Sieht der Leis­tungs­plan Leis­tun­gen für den Todes­fall vor, sind anspruchsberechtigt:

  • Der Ehe­gat­te bzw. der Lebens­part­ner einer ein­ge­tra­ge­nen Lebenspartnerschaft
  • Die kin­der­geld­be­rech­tig­ten Kin­der bis zu einem bestimm­ten Höchstalter
  • Der nament­lich benann­te Lebens­ge­fähr­te bzw. Lebens­part­ner einer nicht ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaft (ehe­ähn­li­che Lebensgemeinschaft)

Cate­go­ry: Die häu­figs­ten Fra­gen zur Unterstützungskasse

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