Der Pensionsfonds als betriebliche Altersversorgung


Der Pen­si­ons­fonds ist eine recht­lich selb­stän­di­ge Ver­sor­gungs­ein­rich­tung, die der Ver­si­che­rungs­auf­sicht unter­liegt. Ihre rela­tiv freie Anla­ge­po­li­tik erlaubt jedoch hohe Akti­en­an­tei­le und bis zu 30 Pro­zent Invest­ments in Fremd­wäh­run­gen. Bei Kapi­tal­ver­lust muss der Arbeit­ge­ber zumin­dest für die ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge einstehen.

Der Arbeit­ge­ber führt die Bei­trä­ge an den Pen­si­ons­fonds ab. Wei­ter muss er zur Insol­venz­si­che­rung Bei­trä­ge an den Pen­si­ons-Siche­rungs-Ver­ein (PSV) zahlen.

Dem Arbeit­neh­mer oder sei­nen Ange­hö­ri­gen wird von dem Pen­si­ons­fonds ein Rechts­an­spruch auf die Leis­tun­gen ein­ge­räumt. Die­se erfol­gen bei die­sem Durch­füh­rungs­weg als lebens­lan­ge Ren­te. Mit Beginn der Ren­ten­pha­se besteht die Mög­lich­keit, eine ein­ma­li­ge Aus­zah­lung von bis zu 30 % des auf­ge­bau­ten Alters­vor­sor­ge­ka­pi­tals zu entnehmen.

 

so_funktioniert_der_pensionsfonds


FAQs zum Pensionsfonds

icon-pensionsfonds

Ant­wor­ten auf die häu­figs­ten Fra­gen zum Pen­si­ons­fonds fin­den Sie hier.

Zu den FAQ »

Download (PDF)

Pensionsfonds_AN

Hier kön­nen Sie die Bro­schü­re “Der Pen­si­ons­fonds als betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung” downloaden.

Jetzt down­loa­den »