Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die der Versicherungsaufsicht unterliegt. Ihre relativ freie Anlagepolitik erlaubt jedoch hohe Aktienanteile und bis zu 30 Prozent Investments in Fremdwährungen. Bei Kapitalverlust muss der Arbeitgeber zumindest für die eingezahlten Beiträge einstehen.
Der Arbeitgeber führt die Beiträge an den Pensionsfonds ab. Weiter muss er zur Insolvenzsicherung Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) zahlen.
Dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen wird von dem Pensionsfonds ein Rechtsanspruch auf die Leistungen eingeräumt. Diese erfolgen bei diesem Durchführungsweg als lebenslange Rente. Mit Beginn der Rentenphase besteht die Möglichkeit, eine einmalige Auszahlung von bis zu 30 % des aufgebauten Altersvorsorgekapitals zu entnehmen.
FAQs zum Pensionsfonds
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Pensionsfonds finden Sie hier.