Die Pen­si­ons­zu­sage als betriebliche Altersversorgung


Bei der Pen­si­ons­zu­sa­ge ver­pflich­tet sich der Arbeit­ge­ber gegen­über sei­nem Arbeit­neh­mer oder des­sen Ange­hö­ri­gen nach Been­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses zur Zah­lung einer Alters‑, Inva­li­den- und/oder Hinterbliebenenversorgung.

Im Ver­sor­gungs­fall hat der Arbeit­neh­mer einen direk­ten Anspruch gegen den Arbeitgeber.

Optio­nal kann zur Siche­rung der Ver­sor­gungs­an­sprü­che eine Rück­de­ckungs­ver­si­che­rung abge­schlos­sen werden.

Für die Pen­si­ons­zu­sa­ge bil­det das Unter­neh­men in der Bilanz Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen, die den Betriebs­ge­winn — und damit die Steu­er­last — vermindern.

 

So funktioniert die Direktzusage oder Pensionszusage

So funk­tio­niert die Direkt­zu­sa­ge oder Pensionszusage


FAQ zur Pensionszusage

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Ant­wor­ten auf die häu­figs­ten Fra­gen zur Pen­si­ons­zu­sage fin­den Sie hier.

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bAV-Broschüre

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