Bei der Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer oder dessen Angehörigen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Zahlung einer Alters‑, Invaliden- und/oder Hinterbliebenenversorgung.
Im Versorgungsfall hat der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch gegen den Arbeitgeber.
Optional kann zur Sicherung der Versorgungsansprüche eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen werden.
Für die Pensionszusage bildet das Unternehmen in der Bilanz Pensionsrückstellungen, die den Betriebsgewinn — und damit die Steuerlast — vermindern.
FAQ zur Pensionszusage
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Pensionszusage finden Sie hier.