Die Unterstützungskasse als betriebliche Altersversorgung


Die Unter­stüt­zungs­kas­se ist eine recht­lich selbst­stän­di­ge Ver­sor­gungs­ein­rich­tung, die sich aus Zuwen­dun­gen eines oder meh­re­rer Trä­ger­un­ter­neh­men finan­ziert. Die­se Zuwen­dun­gen wer­den von dem Unter­neh­men nach sei­nem Ermes­sen bis zu bestimm­ten Ober­gren­zen erbracht. Sie sind in der Regel Betriebs­aus­ga­ben und es müs­sen kei­ne Rück­stel­lun­gen in der Bilanz gebil­det werden.

Die Ver­wal­tungs­tä­tig­kei­ten der betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung wer­den auf die Unter­stüt­zungs­kas­se aus­ge­la­gert. Die Unter­stüt­zungs­kas­se gewährt den Arbeit­neh­mern ihrer Trä­ger­un­ter­neh­men Ver­sor­gungs­leis­tun­gen ohne Rechts­an­spruch. Nach der Recht­spre­chung haf­tet das Unter­neh­men für die Erfül­lung der Zusa­gen (Durch­griffs­haf­tung). Zur Absi­che­rung der Ver­sor­gungs­an­sprü­che kann die Unter­stüt­zungs­kas­se Rück­de­ckungs­ver­si­che­run­gen abschließen.

Unter­stüt­zungs­kas­sen unter­lie­gen nicht der Auf­sicht durch die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht und sind des­halb in der Anla­ge ihres Ver­mö­gens ungebunden.

 

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So funk­tio­niert die Unterstützungskasse


FAQs zur Unterstützungskasse

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Unterstützungskasse

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