Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Unternehmen. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen. Pensionskassen gewähren den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen.
Die Pensionskassen finanzieren sich über Zuwendungen der Trägerunternehmen und aus Vermögenserträgen. Wie andere Versicherungen auch unterliegen sie der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Pensionskassen legen ihr Vermögen eher konservativ an und somit steht eine kontinuierliche und sichere Rendite im Vordergrund.
Innerhalb bestimmter Grenzen und Voraussetzungen bleibt die Beitragszahlung steuer- und sozialversicherungsfrei.
FAQs zur Pensionskasse
Antworten auf die häufigsten Fragen zur betrieblichen Pensionskasse finden Sie hier.