Die Pensionskasse als betriebliche Altersversorgung


Pen­si­ons­kas­sen sind recht­lich selbst­stän­di­ge Unter­neh­men. Sie wer­den von einem oder meh­re­ren Unter­neh­men getra­gen und sind auf­sichts­recht­lich Ver­si­che­run­gen. Pen­si­ons­kas­sen gewäh­ren den Arbeit­neh­mern und deren Hin­ter­blie­be­nen einen Rechts­an­spruch auf die zuge­sag­ten Leistungen.

Die Pen­si­ons­kas­sen finan­zie­ren sich über Zuwen­dun­gen der Trä­ger­un­ter­neh­men und aus Ver­mö­gens­er­trä­gen. Wie ande­re Ver­si­che­run­gen auch unter­lie­gen sie der staat­li­chen Auf­sicht durch die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht. Pen­si­ons­kas­sen legen ihr Ver­mö­gen eher kon­ser­va­tiv an und  somit steht eine kon­ti­nu­ier­li­che und siche­re Ren­di­te im Vordergrund.

Inner­halb bestimm­ter Gren­zen und Vor­aus­set­zun­gen bleibt die Bei­trags­zah­lung steu­er- und sozialversicherungsfrei.

 

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FAQs zur Pensionskasse

Pensionskasse

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