Das individuelle Versorgungswerk


Eigenes Versorgungswerk

Ins­be­son­de­re wenn Sie einer Bran­che ange­hö­ren, inner­halb derer es noch kein eta­blier­tes Ver­sor­gungs­werk gibt, oder aber Sie ganz bewusst eige­ne Akzen­te set­zen möch­ten und somit nicht auf vor­ge­fer­tig­te Lösun­gen zugrei­fen wol­len, bie­tet sich die Gestal­tung einer unter­neh­mens­ei­ge­nen Ver­sor­gungs­lö­sung an. Wei­ter haben Sie so die freie Ent­schei­dung über den Ver­si­che­rer und kön­nen auch unter­schied­li­che Ange­bo­te für Ihre Mit­ar­bei­ter mit ver­schie­de­nen Ver­si­che­rern umsetzen.


Branche

Betrie­be aller Bra­chen mit mehr als 10 Mitarbeitern.


Für wen bietet das Versorgungswerk Lösungen?

Das eige­ne Ver­sor­gungs­werk bie­tet sich vor allem für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men an, für die es nicht bereits eine Bran­chen­lö­sung in Form bestehen­der Ver­sor­gungs­wer­ke gibt. 

Ihre Vorteile

  • Freie Aus­wahl des Versicherers

  • Umset­zung per­so­nal­po­li­ti­scher Unternehmensziele

  • Erfül­lung des Rechts­an­spruchs auf Entgeltumwandlung

Welche Möglichkeiten können genutzt werden?

Seit Ein­füh­rung des Rechts­an­spruchs auf Ent­gelt­um­wand­lung haben sich die Direkt­ver­si­che­rung und die Pen­si­ons­kas­se als geeig­ne­te Durch­füh­rungs­we­ge der bAV eta­bliert, die­sen Rechts­an­spruch umzu­set­zen. Die­se bei­den Wege ver­ein­ba­ren die Vor­tei­le einer ein­fa­chen Ver­wal­tung und Haf­tungs­be­gren­zung mit Fle­xi­bler Bei­trags­ge­stal­tung und der Mög­lich­keit neben der Alters­ren­te auf Wunsch auch die Risi­ken Inva­li­di­tät und Tod abzusichern.

Als ergän­zen­des Zusatz­an­ge­bot, ins­be­son­de­re zur Ver­sor­gung von Füh­rungs­kräf­ten oder arbeit­ge­ber­fi­nan­zier­ter Model­le kom­men die Unter­stüt­zungs­kas­se oder die Pen­si­ons­zu­sa­ge (defer­red com­pen­sa­ti­on) in Betracht. Gezielt kön­nen durch eine pass­ge­naue Gestal­tung per­so­nal­po­li­ti­sche Ziel­set­zun­gen rea­li­siert werden.


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