Auswirkungen einer Entgeltumwandlung auf die Sozialversicherung:

Die Ent­gelt­um­wand­lung führt zu einer redu­zier­ten Bemes­sungs­grund­la­ge für die Leis­tun­gen aus den gesetz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­run­gen (bei Renten‑, Kranken‑, Arbeits­­lo­­sen- und Unfall­ver­si­che­rung) und ggf. ande­ren Sozi­al­leis­tun­gen (z.B. des Eltern­gel­des). Dadurch kann es spä­ter zu ent­spre­chend gerin­ge­ren Leis­tun­gen aus die­sen Sys­te­men kommen.


Was passiert, wenn ich aus der Firma ausscheide?

Als ver­si­cher­te Per­son haben Sie von Beginn an einen unwi­der­ruf­li­chen Anspruch auf die ver­si­cher­ten Leis­tun­gen. Bei Aus­schei­den blei­ben Ihnen die Ver­sor­gungs­an­sprü­che gemäß der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­zu­sa­ge erhal­ten. Sie haben die Mög­lich­keit, den Ver­trag pri­vat (bei­trags­frei oder ‑pflich­tig) oder über den neu­en Arbeit­ge­ber weiterzuführen.


Wer kann Leistungen im Todesfall erhalten?

Sofern bei Ihrem Tod Leis­tun­gen fäl­lig wer­den, sind in der genann­ten Rei­hen­fol­ge wider­ruf­lich begüns­tigt: Ihr Ehe­gat­te bzw. Ihr Lebens­part­ner in einer ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaft Ihre kin­der­geld­be­rech­tig­ten Kin­der und Pflege‑, Stief‑, fak­ti­schen Stief­kin­der1 bis zu einem bestimm­ten Höchst­al­ter Ihr nament­lich benann­ter Lebens­ge­fähr­te bzw. Lebens­part­ner einer nicht ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaft (ehe­ähn­li­che Lebens­ge­mein­schaft)1 Ihre kin­der­geld­be­rech­tig­ten Enkel­kin­der in Ihrem Haus­halt bis […]


Welche Möglichkeiten bestehen für mich bei langer Krankheit oder Elternzeit?

Sie kön­nen sich den Ver­si­che­rungs­schutz in vol­ler Höhe erhal­ten, indem Sie die Bei­trä­ge aus pri­va­ten Mit­teln wei­ter­zah­len. Sie haben auch die Opti­on, die Bei­trags­zah­lung für die­sen Zeit­raum ein­zu­stel­len (bei Ver­rin­ge­rung der Leis­tun­gen) und den Ver­trag danach unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen wie­der auf­le­ben zu lassen.