Auswirkungen einer Entgeltumwandlung auf die Sozialversicherung:

Die Ent­gelt­um­wand­lung führt zu einer redu­zier­ten Bemes­sungs­grund­la­ge für die Leis­tun­gen aus den gesetz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­run­gen (bei Renten‑, Kranken‑, Arbeits­­lo­­sen- und Unfall­ver­si­che­rung) und ggf. ande­ren Sozi­al­leis­tun­gen (z.B. des Eltern­gel­des). Dadurch kann es spä­ter zu ent­spre­chend gerin­ge­ren Leis­tun­gen aus die­sen Sys­te­men kommen.


Was passiert, wenn ich aus der Firma ausscheide?

Bei der Ent­gelt­um­wand­lung haben Sie als Mit­ar­bei­ter von Beginn an einen unwi­der­ruf­li­chen Anspruch auf die zuge­sag­ten Leis­tun­gen. Bei Aus­schei­den blei­ben die bis dahin finan­zier­ten Ver­sor­gungs­an­sprü­che erhal­ten. Bestehen­de Ansprü­che kön­nen durch den neu­en Arbeit­ge­ber fort­ge­führt werden.


Wer kann Leistungen im Todesfall erhalten?

Sieht der Leis­tungs­plan Leis­tun­gen für den Todes­fall vor, sind anspruchs­be­rech­tigt: Der Ehe­gat­te bzw. der Lebens­part­ner einer ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaft Die kin­der­geld­be­rech­tig­ten Kin­der bis zu einem bestimm­ten Höchst­al­ter Der nament­lich benann­te Lebens­ge­fähr­te bzw. Lebens­part­ner einer nicht ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaft (ehe­ähn­li­che Lebensgemeinschaft)


Welche Möglichkeiten bestehen für mich bei langer Krankheit oder Elternzeit?

In Zei­ten, in denen kein Anspruch auf Arbeits­ent­gelt besteht, wird kein Ver­sor­gungs­be­trag erbracht. Die Bei­trags­zah­lung ist für die­sen Zeit­raum ein­ge­stellt und die Ver­sor­gungs­an­wart­schaft redu­ziert sich auf die Leis­tung, die aus dem dann vor­han­de­nen Teil des Kas­sen­ver­mö­gens finan­ziert wer­den kann.


Was passiert, wenn ich mir die Entgeltumwandlung nicht mehr leisten kann?

Zuwen­dun­gen an die Unter­stüt­zungs­kas­se erfol­gen aus gesetz­li­chen Grün­den lau­fend gleich­blei­bend oder stei­gend. Den­noch kön­nen unter bestimm­ten Umstän­den die Bei­trä­ge redu­ziert oder ein­ge­stellt wer­den. Eine Bei­trags­sen­kung darf jedoch nicht von vorn­her­ein beab­sich­tigt sein. Dadurch redu­zie­ren sich aber Ihre Leis­tun­gen und es kön­nen ggf. Zusatz­ver­si­che­run­gen (z.B. Berufs­un­fä­hig­keits­ver­sor­gung) entfallen.