bAV Höchstbeitrag 2017 | Rechengrößen
bAV Höchstbeitrag 2017 — Rechengrößen: 254 € / Monat bzw. im Jahr 3.048 € steuer- und SV-frei, Pauschalversteuerung: 1.752 € 2.148 € (Durchschnittsbildung)
bAV Höchstbeitrag 2017 — Rechengrößen: 254 € / Monat bzw. im Jahr 3.048 € steuer- und SV-frei, Pauschalversteuerung: 1.752 € 2.148 € (Durchschnittsbildung)
Hier finden Sie eine Übersicht der Rechengrößen für das Jahr 2016 in der Sozialversicherung. Die maßgebenden Rechengrößen für das Versicherungs‑, Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung, sind auch für die betriebliche und private Altersversorgung von erheblicher Bedeutung.
bAV Höchstbeitrag 2016 — Rechengrößen: 248 € / Monat bzw. im Jahr 2.976 € steuer- und SV-frei, Pauschalversteuerung: 1.752 € 2.148 € (Durchschnittsbildung)
bAV Höchstbeitrag 2015 nach § 3 Nr. 63 EStG Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober 2014 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2015 beschlossen. Die Verordnung bedarf jedoch noch der Zustimmung des Bundesrats. Der bAV Höchstbeitrag 2015 beträgt EUR 242 (Monat) bzw. EUR 2.904 (Jahr) steuer- und SV-frei (4% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West), zusätzlich EUR 1.800 (Jahr) steuerfrei * * […]
bAV Höchstbeitrag 2014 nach § 3 Nr. 63 EStG Der bAV Höchstbeitrag 2014 beträgt EUR 238 (Monat) bzw. EUR 2.856 (Jahr) steuer- und SV-frei (4% der Beitragsbemessungsgrenzen der GRV West), zusätzlich EUR 1.800 (Jahr) steuerfrei (1) (1) Wenn kein pauschal versteuerter Vertrag (§ 40b EStG) vor 2005 abgeschlossen wurde. Bei Pauschalversteuerung nach § 40b EStG a. F. (Nur für […]